ARCHIVBEITRAG: AUSSCHREIBUNG CALL 2023 UND FAQ

Bewerbung ab 13.03.2023 möglich
Einreichungsfrist: 03.04.2023

Nach dem großen Erfolg von VERBINDUNGSLINIEN 2022 freuen wir uns, dass wir dieses Programm in 2023 weiterführen und für neue Projekte ausschreiben können. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Vorabinformationen zum VERBINDUNGSLINIEN-Programm 2023 und das VERBINDUNGSLINIEN-FAQ.   

ZIELSETZUNG 

Das Projekt „Verbindungslinien“ des BBK Bayern soll den überregionalen Austausch und die eigenständige Projektentwicklung von Künstler:innen in ganz Bayern unterstützen und die Sichtbarkeit der zeitgenössischen Bildenden Kunst verbessern. Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine können sich mit Projekten bewerben, die den interkulturellen Austausch der Szene bestärken und professionelle und nachhaltige Verbindungen von bayerischen Künstler:innen und der überregionalen Szene zum Ziel haben.

Wir wollen Brücken schlagen, Sichtbarkeit herstellen und Kooperationen unterstützen. Die Projekte müssen schwerpunktmäßig in Bayern stattfinden, mindestens eine Präsentation in Bayern beinhalten, und können prozessorientierten, partizipativen, interdisziplinären, spartenübergreifenden und experimentellen Charakter haben. Sie müssen eine Kooperation beinhalten (mehr dazu in den FAQs).

„Off-Road und Off-Spaces“

VERBINDUNGSLINIEN soll gezielt eine Nähe zum Publikum herstellen, die in der Pandemie verlorengegangen ist. Dabei freuen wir uns besonders über Vorschläge, die neue Wege in „unwegsamen Gelände“ gehen und neue Publikumsgruppen erschließen. „Off Road“ ist hier der unübliche Weg, der Themen und Denkansätze abseits der Hauptstraßen des Kulturbetriebs findet „Off Spaces“ befinden sich in Randgebieten in unerwarteten oder vergessenen Ecken – in der Stadt wie auf dem Land. Sie können Leerstand in Innenstädten aktivieren und soziale Brennpunkte fokussieren.

BEWERBER:INNEN

Bewerben können sich freischaffende Bildende Künstler:innen und Künstler:innengruppen sowie Kunstvereine mit Schaffensschwerpunkt in Bayern. Die Kooperation mit einer staatlichen, kommunalen oder privaten Institution ist möglich.  

PROJEKTBUDGET

10.000,00 bis 25.000,00 Euro für projektbezogene Sach- und Personalkosten sowie Eigenhonorare von Künstler:innen. Für freischaffende Künstler:innen und Künstler:innengruppen ist kein Eigenanteil erforderlich. Von beteiligten Institutionen wird ein angemessener Anteil an der Finanzierung erwartet.

ACHTUNG: Wird mit der Durchführung des Projekts vor einer Zusage und Vertragsschluss begonnen, erfolgt dies auf eigenes finanzielles Risiko.

JURY

Alexandra v. Arnim, Olena Balun, Christian Schnurer, Georg Tassev und Stefan Wranzl – Lawrence

TERMINE

Bewerbung ab 13.03.2023 möglich
Einreichungsfrist: 03.04.2023


Online-Beratungstermin: Mittwoch, 22.03.2023, 11:00-12:30 Uhr

Bitte lesen Sie die untenstehenden FAQs aufmerksam durch. Hier finden Sie die für die Bewerbung wichtigen Informationen und weitere Konkretisierungen.

Damit wir die korrekte Annahme Ihrer Bewerbung sicherstellen können, tragen Sie bitte Ihre Daten auf der Bewerbungsplattform ein und laden Sie ihr Konzept und Ihren Kostenplan hoch. Speichern Sie im Anschluss Ihre persönlichen Daten als Nachweis ab und reichen im letzten Schritt die Bewerbung durch einen letzten Klick ein.

Sie bekommen in den nächsten Tagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Rückmeldung innerhalb einer Woche erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter: verbindungslininen@bbk-bayern.de

Hier finden Sie ein Beispiel für einen Finanzplan zum Download:
https://www.bbk-bayern.de/s/Fo-VL-2023_Finanzplan-VL-zum-Upload-xdtx.xlsx
!Achtung: Wenn Sie den Beispiel-Finanzplan verwenden, muss dieser individuell auf ihr Projekt angepasst werden.
Es handelt sich nicht um ein auszufüllendes Formular, sondern um ein Beispiel, um ihnen die Bewerbung zu erleichtern!

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, bevor Sie mit der Eingabe Ihrer Daten beginnen:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie einen gängigen Browser (bspw. Mozilla, Edge, Chrome, Safari, Brave) zum Ausfüllen der Online-Bewerbung benutzen, da ansonsten ein reibungsloser Ablauf nicht sichergestellt werden kann. 

  • Wir fragen keine Login-Daten ab. Dies hat zur Folge, dass Ihre Daten nicht über die Eingabe hinaus gespeichert werden. Schließen Sie die Seite ohne die Bewerbung vollständig abgeschickt zu haben, gehen Ihre eingegebenen Daten verloren.

  • Aus dem selben Grund benutzen Sie bitte NICHT die Zurück-Funktion Ihres Browsers, sondern IMMER den Seiteninternen Button (“Zurück”) um zur vorherigen Seite zurückzukehren.

FAQ

1. Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Bewerbungsplattform auf der Seite des BBK Bayern. Hier werden alle Informationen wie Steuernummer, Bankverbindung etc. abgefragt sowie der Finanzplan als Dokument (weitere Informationen unter Punkt 4; Download eines Beispielplans siehe oben), ein PDF mit Konzept des Projekts und Kurzbiografien der beteiligten Künstler:innen hochgeladen.

2. Wie umfassend sollen die Biografien der Künstler:innen und die Darstellungen der Konzepte in PDF-Form sein?

Kurzbiografien der beteiligen Künstler:innen und das Konzept sollen in einem gemeinsamen PDF mit max. 10 MB abgegeben werden.

Als Orientierung für die Konzepte: Der Text kann frei formuliert werden, sollte aber möglichst Antworten zu allen Fragen unter „Welche Fragen soll das Konzept beantworten?” beinhalten und die Länge von einer DIN-A4-Seite nicht übersteigen. Zusätzlich können ergänzende Abbildungen, Referenzarbeiten, Projektskizzen etc. eingefügt werden.

Der Umfang der Biografien ist freigestellt, sollte aber im Rahmen der Lesbarkeit bleiben. Als Orientierung für die Biografien: Sie dienen dem Zweck, einen Überblick über den künstlerischen Werdegang zu verschaffen. Es müssen nicht alle Stationen und Werke aufgeführt sein.

3. Welche Fragen soll das Konzept beantworten?

  • Welchen Anlass gibt es für das Projekt?

  • Welche Ziele sollen durch das Projekt verwirklicht werden? Welche Verbindungslinie wird neu etabliert oder gefestigt?

  • Was sind Ihre konkreten Schritte?

  • Auf welche Weise stellt das Projekt Nähe zum Publikum her?

  • Welche anderen Stellen, Personen oder Organisationen sind involviert?

  • Wie lautet Ihr Zeitplan für das Kooperationsprojekt?

4. Wie sieht ein Finanzplan aus?

Sie finden einen Beispiel-Finanzplan zum Download hier: https://www.bbk-bayern.de/s/Fo-VL-2023_Finanzplan-VL-zum-Upload-xdtx.xlsx

Einnahmen und Ausgaben müssen ausgeglichen sein. Es muss klar ersichtlich sein, welcher Betrag von VERBINDUNGSLINIEN kommen soll. Gibt es weitere Einnahmequellen wie etwa Eintritte, Workshopbeiträge etc. müssen diese angegeben werden. Wird das Projekt von einer weiteren Stelle unterstützt, entgeltet oder gefördert, muss dies klar ersichtlich sein. In diesem Fall muss ebenfalls ersichtlich sein, welche Kosten von welcher Stell bzw. von welchen Geldern gedeckt werden.

5. Mit welchem Betrag können die Projekte unterstützt werden?

Es können zwischen 10.000 und 25.000 Euro vergeben werden in Abhängigkeit von dem speziellen Aufwand des Einzelprojekts. Die Kalkulation wird durch eine unabhängige Fachjury überprüft.

Die Gesamtkosten des Projektes können höher liegen.

Der BBK Bayern richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury und tritt nach dem Entscheid in direkte Verhandlung mit dem:der Bewerber:in. Der BBK Bayern behält sich dabei vor, den Betrag zu kürzen.

6. Ist eine Kofinanzierung durch Programme des Freistaats oder anderer Stellen möglich?

Projekte, für welche Fördermittel aus Programmen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.

Sonstige Kofinanzierungen z. B. durch den Bund oder andere Bundesländer, Kommunen, Institutionen oder von privater Seite werden begrüßt und haben eine positive Auswirkung auf die Entscheidung der Jury.

7. Welche Kosten dürfen kalkuliert werden?

In der Kostenkalkulation des Kooperationsprojekts können Ausgaben geltend gemacht werden, die dem Projekt unmittelbar zugerechnet werden können.

Sie finden über den FAQs einen beispielhaften Kostenplan zum Download.

Honorare für Eigenleistungen der Künstler:innen müssen kalkuliert werden. Sie müssen dabei vom Umfang her im Rahmen des Üblichen liegen und der Höhe nach angemessen sein.

Mehr dazu unter Punkt 8. „Wie hoch können Eigenhonorare der Künstler:innen kalkuliert werden?“

Investitionsausgaben können nicht vollständig geltend gemacht werden. Sie werden maximal in Höhe der für das Projekt fiktiv anfallenden Leih- oder Mietgebühren anerkannt.

Reise- sowie Unterbringungskosten können ebenfalls kalkuliert werden.

Der BBK Bayern kann eine Anpassung dieser Kostenkalkulation verlangen.

8. Wie hoch können Eigenhonorare der Künstler:innen kalkuliert werden?

Die Eigenhonorare des/der sich bewerbenden Künstler:in für die Durchführung des Kooperationsprojekts sind vom Bewerber im Angebot für das Kooperationsprojekt nachvollziehbar darzulegen und können in der Kostenrechnung angesetzt werden.

Ein Stundensatz wird nicht festgelegt, da unterschiedliche Gewerke und Unternehmer auch unterschiedliche Verrechnungssätze haben. Es muss das angemessene Verhältnis von Aufwand und Bezahlung plausibel gemacht werden.

Unter Berücksichtigung der Einschätzung der Jury und der branchenüblichen Praxis können Eigenhonorare in der Regel in einer Höhe zwischen 1.500 Euro und 6500 Euro anerkannt werden, sofern sie im Verhältnis zum Aufwand plausibel sind.

Der:die Bewerber:in muss dabei mit den anderen Projektteilnehmer:innen gleichbehandelt werden.

Wenn mehrere Künstler:innen am Projekt beteiligt sind, gilt diese Spanne pro Künstler:in.

Dazu können noch Fremdleistungen wie z. B. Aufbauhilfe, Organisation, Grafik, Technik und Programmieren kalkuliert werden. Diese sind Honorarkosten und können auch von beteiligten Künstler:innen ausgeführt werden, sollten aber möglichst fremd vergeben werden.

Material und Sachkosten sind davon getrennt im Kostenplan zu kalkulieren.

9. Kann man einen prozentualen Eigenanteil des:der Kooperationspartner:in benennen und wieviel Prozent sollte dieser mindestens betragen?

Ein Mindestprozentsatz dafür ist nicht festgelegt. Von Kunstvereinen und kooperierenden Institutionen z. B. Museen oder kommunalen Kunsträumen wird ein Eigenanteil erwartet.

Dieser kann durch Verfügungstellung von Raum, Aufsichtspersonal, Aufbauhilfen, Produktion von einer Publikation, Kunstvermittlung, Durchführung einer Veranstaltung, Werbung, PR etc. geleistet werden und muss als Geldwert im Finanzplan angegeben werden.

Eine Kooperation mit einer hochrangigen Institution ohne angemessene Beteiligung wird von der Jury niedriger bewertet.

Es ist kein prozentualer Anteil für Eigen- oder Drittmittel festgelegt.

10. Sind die Kosten brutto zu sehen?

Ja. Es wird für das ausgewählte Projekt nach Vertragsabschluss ein Pauschalbetrag je nach Umfang des Projektes ausbezahlt, inklusive MwSt. KSK-Abgaben fallen nicht an. Für Layoutaufträge ect. muss die:der Bewerber:in eine KSK-Abgabe (4,2 %) abführen.

Der Betrag wird in drei Schritten ausbezahlt.

11. Wer ist professionelle:r Künstler:in? Kann ich mich als Berufsanfänger:in und Kleinunternehmer:in ohne abgeschlossenes Kunststudium bewerben?

Das Programm steht allen professionellen freischaffenden Künstler:innen offen. Das Formalkriterium ist der Nachweis der Selbständigkeit als freischaffende:r Künstler:in mit Ihrer Steuernummer und den nachprüfbaren Referenzen in Ihrer Biografie.

Ein abgeschlossenes Kunststudium ist ein klarer Hinweis für die Professionalität als Künstler:in. Es können aber auch Autodidakten den Nachweis der Professionalität erbringen z. B. durch Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband.

Für Berufsanfänger:innen und Kleinunternehmer:innen empfehlen wir die Kooperation mit einem Partner, der die Erfahrung in der professionellen Projektabwicklung mitbringt.

Wir erwarten unter anderem, dass Sie einen ausgeglichenen, realistischen Finanzplan schreiben, Rechnungen korrekt stellen, einen Sachbericht schreiben, einen Kostennachweis erbringen können und sich – bei Zusage und Vertragsabschluss – über die Vertragsmodalitäten bewusst sind und diese verstehen. Davon gehen wir aus, wenn Sie den Vertrag unterzeichnet haben. Wir erwarten ebenfalls, dass Sie eventuell anfallende Steuern und Beiträge (z. B. KSK) eigenständig und korrekt abführen. Hat ihr Projekt eine Zusage erhalten und einen Vertrag abgeschlossen, erhalten Sie in mehreren Abrechnungsschritten einen individuell vereinbarten Festbetrag zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Der BBK Bayern steht für die korrekte Abführung der in Ihrem Projekt anfallenden Steuern und Beiträge nicht in der Verantwortung.

12. Muss eine Kooperation vorliegen?

Ja, das Projekt muss mindestens eine Kooperation beinhalten.

13. Was ist eine Kooperation?

Eine Kooperation ist das gemeinsame künstlerische Schaffen mehrerer gleichberechtigter Personen, die eine Erstellung und eine Veröffentlichung eines Werks zum Ziel hat. Eine Kooperation liegt insbesondere dann nicht vor, wenn Dienstleister:innen oder Erfüllungsgehilf:innen für die Ausführung beauftragt oder Räumlichkeiten für eine Einzel- oder Gruppenausstellung zur Nutzung überlassen werden.

14. Müssen mehrere Künstler:innen beteiligt sein oder kann sich auch ein:e Künstler:in bewerben, in Kooperation mit einer oder mehreren Institutionen?

Einzelne Künstler:innen können eine Bewerbung einreichen. Kooperationspartner:innen und die hergestellte Verbindungslinie müssen im Konzept plausibel gemacht werden.

15. Welche Projekte werden finanziert?

Internationale und überregionale Kooperationsprojekte der Bildenden Kunst werden finanziert. Es können Kooperationen mit Beteiligten aus unterschiedlichen Regionen Bayerns sein oder anderen Bundesländern oder Nationen.

Es werden innovative Ausstellungsformate bevorzugt, bei denen Künstler:innen neue Kunstwerke entstehen lassen oder ungewöhnliche Orte zu Kunstorten umfunktionieren, um neues Publikum zu generieren und verlorene Verbindungen neu zu beleben.

Klassische Salonausstellungen und reine Katalogprojekte können sich nicht bewerben.

16. Gibt es regionale Einschränkungen?

Nein. Kunstprojekte in abgelegenen Regionen werden gleich wichtig behandelt, wie Projekte in internationalen Metropolen. Bayerische Künstler:innen sollen überregional und international bekannt gemacht werden und unbekannte Kulturräume Bayerns als Produktions- und Präsentationsorte von überregional arbeitenden Künstler:innen entdeckt werden.

17. Wo beginnt „Überregionalität“?

Überregionalität bedeutet die Zusammenarbeit mit adäquaten Kooperationspartner:innen und die Sichtbarmachung des Projektes in der überregionalen Öffentlichkeit.

18. Muss man bei Bewerbung den Austragungsort des Projektes schon angeben, da sich die Ortsfindung in der Kürze der Zeit schwierig gestalten kann?

Nein. Wichtig ist, dass der Ort in Bayern liegt.

19. Wann muss die Öffentliche Präsentation des Projekts stattfinden?

Es muss mindestens eine öffentliche Präsentation des Projekts in 2023 in Bayern stattfinden. Die Herstellung einer VERBINDUNGSLINIE zum Publikum ist ein zentrales Anliegen des Programms. Dies können zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Ausstellungen, Workshopangebote oder Führungen sein.

20. Wann muss die Abrechnung abgeschlossen sein?

Die einzelnen Kooperationsprojekte müssen bis 31.12.2023 weitgehend abgeschlossen sein. Die letzte Rechnung muss bis zum 31.01.2024 an den BBK Bayern gestellt werden. Später eingehende Abrechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

21. Müssen alle Einzelaktionen 2023 abgeschlossen sein oder kann z. B. die öffentliche Präsentation auch noch zum Teil in 2024 stattfinden?

Das Projekt kann Auftakt zu einem länger angelegten Projekt sein. Finanziert ,mit einem vereinbarten und vertraglich festgelegten Festbetrag, werden die ausgewählten Projekte nur bis 31.12.2023 und müssen bis 31.1.2024 abgerechnet werden. Das Projekt muss finanziell bis zu diesem Termin abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der Ausstellung, oder Ähnlichem, über den 31.12.2023 hinaus wirkt sich nicht negativ auf den Juryentscheid aus, kann aber nicht durch VERBINDUNGSLINIEN finanziert werden.

22. Was ist, wenn das Projekt Teil eines Gesamtkonzept ist, das schon länger läuft?

Die Bewerbung kann auch für ein Teilprojekt gestellt werden. Dieses muss allerdings in 2023 finanziell abgeschlossen werden und darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen haben.

23. Wie arbeitet die Jury?

Die künstlerische Auswahl der Kooperationsprojekte wird durch eine Fachjury vorgenommen. Sie beurteilt neben den fachlichen und künstlerischen Qualitätskriterien auch die Angemessenheit der Kostenkalkulation.

Bei der Zusammensetzung der Jury durch den BBK Bayern wird auf gleichmäßige Besetzung aus dem Kreis der Künstler:innen/Künstlerverbände und der Veranstalter:innen/Ausstellungsinstitutionen geachtet. Die Geschäftsordnung für die Jury zur Beurteilung der Kooperationsprojekte wird im Einvernehmen mit dem StMWK erstellt.

24. Wann wird die Entscheidung getroffen?

Die Vergaben für die einzelnen Kooperationsprojekte erfolgen durch den BBK Bayern.

Die Jury tagt in der Kalenderwoche 17 (24.-28.04.2023)

Die Bewerber:innen erhalten baldmöglichst Nachricht über die Entscheidung.

25. Darf ich schon vor dem Jurytermin mit dem Projekt beginnen?

Projekte, die bereits begonnen haben, bevor die Bewerbung eingereicht wurde, können sich nicht bewerben.

Erst mit der vollständigen Bewerbung auf der Plattform beginnt der Projektzeitraum. Danach können Sie mit Ihren Vorbereitungen beginnen, handeln aber bis zum Vertragsschluss auf eigenes finanzielles Risiko.

26. Wann kann mit der Auszahlung der Mittel gerechnet werden?

Sie können nach Jury-Entscheidung, Zusage und Vertragsabschluss eine erste Abschlagszahlung gegen Stellung einer Akontorechnung erhalten. Nach Abschluss des Projekts stellen Sie eine Schlussrechnung mit einem zahlenmäßigen Nachweis der Ausgaben und fügen einen Sachbericht bei.

27. Unterstützt der BBK Bayern die Projekte bei der Öffentlichkeitsarbeit?

Die Öffentlichkeitsarbeit ist von den Projekten selbst zu leisten. Der BBK Bayern begrüßt es, Pressematerialien von den ausgewählten Projekten zu erhalten, um sie für die Öffentlichkeitsarbeit auf der eigenen Website, auf Instagram und in Newslettern zu verwenden.

28. Können die Bewerbungsunterlagen auf Englisch eingereicht werden?

Ja.

29. Gibt es eine Beratungsstelle für das Programm?

Die Beratung für das Programm VERBINDUNGSLINIEN findet ausschließlich online statt. Es gibt eine Projektbetreuung des BBK Bayern, an die Sie sich per E-Mail mit Fragen richten können, sollten Sie in den FAQ nicht fündig werden:

verbindungslinien@bbk-bayern.de

Zusätzlich zu den FAQ bietet der BBK Bayern einen Online-Termin an, bei dem die eingesendeten Fragen zur Online-Bewerbung und dem weiteren Projektablauf beantwortet werden.
Termin: Mittwoch, 22.03.2023, 11:00-12:30 Uhr

Stand der Seite: 16.03.2023